1264. Herzog Konrad von Glogau nimmt den Abt von Leubus gefangen, misshandelt ihn und vertreibt die Mönche etc. So Stenzel schles. Geschichte 60. Der Zusammenhang lässt keinen Zweifel darüber, dass die einzige Quelle Stenzels die auch von diesem ihrem Inhalte nach angeführte päpstliche Originalurkunde P.-A. Leubus 91 war, welche der Anfertiger des Leubuser Repertors Jarick als zum 5. Juli 1266 bezeichnet, während sie ausgestellt ist von einem Papste Urban (das Siegel, welches die Zahl zu enthalten pflegt, ist leider verloren) pontif. a. 4 Rome ap. S. Petr. 3 non. Jul. Nun wäre aber, selbst wenn man Urban IV. annehmen wollte, das Jahr 1266 unmöglich, da Jener 1264 2. Oktober stirbt. Ausserdem zwingt uns, ganz abgesehn von der Beschaffenheit der Handschrift, der Umstand, dass das päpstliche Schreiben nicht, wie Stenzel sagt, an den Bischof von Prag sondern an den Erzbischof von Prag gerichtet ist, (Erzbischöfe von Prag giebt es erst seit 1344), frühestens an Urban VI. (Urban V. residirte noch in Avignon) zu denken, wo dann die Urkunde ins Jahr 1381 gehört und so ganz dem Bereiche Stenzels, der 1355 schliesst, entrückt wird, der Konrad ist dann einer der Oelser Herzoge. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |